Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt nach Abschluss der Behandlung in unserer Praxis. Sie können das Honorar in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, EC-Karte) bezahlen und bekommen den Betrag von ihrer Krankenversicherung im Rückerstattungsverfahren ersetzt, sofern Sie eine Privat- oder eine Reiseversicherung besitzen. 

Im Falle von in Deutschland gesetzlich versicherten Patienten ist ebenfalls eine Erstattung des Rechnungsbetrages möglich, wir können es jedoch nicht garantieren. Fast immer wird jedoch ein Teilbetrag erstattet. Erkundigen Sie sich gerne vorher bei uns telefonisch, um welchen Rechnungsbetrag es sich ungefähr handeln könnte.

Eine direkte Abrechnung mit dem Versicherer führen wir  bei einigen spanischen Zusatzversicherungen durch:

  • Mutua General de Catalunya
  • Agrupación mutua